Brandschutz

 

Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen die der Enstehung eines Feuers, sowie die Ausbreitung von Rauch und Feuer vorbeugen. Dies umschließt Feuerlöscher, Brandschutzdecken, Fluchtpläne, Rauchemelder und alle weiteren Maßnahmen die die Rettung von Menschen und Tieren betreffen und ein schnelles Bekämfen des Brandes ermöglichen. Der Brandschutz lässt sich in 3 Teilbereiche gliedern.

Der erste Teilbereich ist der vorbeugende Brandschutz, der sich in folgende Bereiche einteilen lässt:

Alarm
  • baulicher Brandschutz
  • anlagentechnischer Brandschutz
  • organisatorischer Brandschutz

Der 2.Teilbereich ist der abwehrende Brandschutz der zum Tragen kommt wenn der vorbeugende Brandschutz versagt hat.

Der dritte und letzte Teilbereich ist der bauliche Brandschutz. Dieser Teilbereich wird in grossen Teilen in Deutschland durch die DIN 4102 und die ENV 1992-1-2 geregelt. Den bautechnischen Brandschutz in Industriebauten, regelt die DIN 18230, von Fluchtwegplanung bis hin zu Löschanlagen.

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