BGV A8 - Berufsgenossenschaftliche Vorschriften

 

Die BGV Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) sind die von den deutschen Berufsgenossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschriften.

Sie werden in vier Kategorien eingeteilt:

  • Kategorie A: Allgemeine Vorschriften und betriebliche Arbeitsschutzorganisation
  • Kategorie B: Einwirkungen
  • Kategorie C: Betriebsart und Tätigkeiten
  • Kategorie D: Arbeitsplatz und Arbeitsverfahren

Die BGV A8 bestimmt die Anbringung von Sicherheitskennzeichen, die zur Unfallverhütung und dem Gesundheitsschutz im speziellen und der Sicherheit im allgemeinen dienen. Solche Sicherheitskennzeichen sind Warnzeichen, Gebotszeichen, Verbotszeichen, Brandschutzzeichen und Rettungszeichen. Diese Sicherheitskennzeichen sind in den meisten Fällen als Pictogramme gestaltet und somit selbsterklärend.

Ebenfalls die Farbgebung und geometrische Form wird in der BGV A8 bestimmt.

Farben:

  • Rot (Verbotszeichen oder Gefahr oder Brandschutzzeichen): Kennfarbe DIN 5381 – Rot/RAL 3001 SignalrotAlarm
  • Gelb (Warnzeichen): Kennfarbe DIN 5381 – Gelb/RAL 1003 Signalgelb
  • Grün (Rettungszeichen): Kennfarbe DIN 5381 – Grün/RAL 6032 Signalgrün
  • Blau (Gebotszeichen): Kennfarbe DIN 5381 – Blau/RAL 5005 Signalblau
  • Weiß (Beschriftungsfarbe): Kennfarbe DIN 5381 – Weiß/RAL 9003 Signalweiß
  • Schwarz (Beschriftungsfarbe): Kennfarbe DIN 5381 – Schwarz/RAL 9004 Signalschwarz

Formen:

 

Kreis

  • Verbotszeichen sind rund.
  • Gebotszeichen sind rund.

Dreieck

  • Warnzeichen sind dreieckig, Spitze nach oben, Winkel 60 Grad, also ein gleichseitiges Dreieck.
Quadrat
  • Rettungszeichen sind quadratisch (oder rechteckig).
  • Brandschutzzeichen sind quadratisch.
Rechteck
  • Rettungszeichen sind rechteckig.
  • Zusatzhinweise sind rechteckig

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